Unsere Kanzlei deckt ein breites Spektrum an Rechtsgebieten ab, auch über die im Folgenden beispielhaft dargestellten Tätigkeitsfelder hinaus. Fragen Sie uns einfach, ob wir auch bei Ihrer Rechtsfrage behilflich sein können.
Familienrecht
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und regelt die Rechtsverhältnisse in Ehen, Lebensgemeinschaften und Familien.
Arbeitsrecht
Das Individualarbeitsrecht regelte die Rechte und Pflichten der an einem Arbeitsverhältnis Beteiligten, also Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich mit arbeitsrechtlichen Koalitionen und den Rechtsverhältnissen dieser.
Erbrecht
Das Erbrecht regelt im Wesentlichen den Übergang des Vermögens einer Personen bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen.
Grundstücks-, Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht
Werkvertragsrecht / Baurecht / VOB
Das private Baurecht beinhaltet die rechtlichen Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten, insb. also Auftraggebern, Architekten, Ingenieuren und Bauunternehmen.
Anwaltshaftung / Architektenhaftung
Unter Anwalts- bzw. Architektenhaftung versteht man die Haftung des Anwalts bzw. Architekten gegenüber den eigenen Auftraggebern oder Dritten. Grundlage der Haftung ist insb. der zwischen den beiden Parteien geschlossene Vertrag. Aus diesem Vertragsverhältnis ergeben sich Pflichten, welche der Rechtsanwalt oder Architekt zu erfüllen hat. Kommt es zu Pflichtverletzung, so kann hieraus ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen.
Mietrecht
Das Mietrecht regelt Fragen betreffend die Gestaltung von Wohnraummietverhältnissen und gewerblichen Mietverhältnissen.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht beinhaltet alle rechtlichen Aspekte rund um den Straßenverkehr. Wir unterstützen Sie herbei unter anderem in folgenden Bereichen:
Internetrecht
Das Internetrecht beinhaltet Fragestellungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets als auch Veröffentlichungen in diesem.
Strafrecht
Im Strafrecht vertreten wir Sie, wenn Sie eines strafrechtlichen Vergehens oder Verbrechens beschuldigt werden, beispielsweise:
Weiterhin beraten wir Sie, wenn sie Opfer einer Straftat geworden sind. Hier stellt sich beispielsweise die Frage, ob ein Strafantrag oder ein Antrag auf Zulassung als Nebenkläger zu stellen ist. Häufig schließt sich ein Zivilverfahren an, in welchem Sie Schadensersatz oder Schmerzensgeld erhalten.
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